Nutzungsvereinbarung
1 Zweck und Geltungsbereich
Diese Richtlinie regelt die Nutzung von ILIAS als Intranet- und Arbeitskooperations-Plattform für die Mitgliedfirmen und deren Mitarbeitende der AVIA Vereinigung Schweiz.
2 Zuständigkeit
[a] Für den Betrieb von ILIAS und alle damit verbundenen Prozesse ist die AVIA Vereinigung Schweiz zuständig
[b] Für Wartungsarbeiten oder Anpassung des Angebots können ILIAS, Teile oder bestimmte Funktionen davon jederzeit geändert oder ausser Kraft gesetzt werden. Entsprechend kann die Nutzung oder der Zugang beschränkt werden. Die AVIA Vereinigung Schweiz ist bestrebt, ILIAS möglichst unterbrechungsfrei zur Verfügung zu stellen und Ausfallzeiten kurz zu halten.
[c] Für die Aufnahme von Nutzenden und die Gültigkeitsdauer der jeweiligen Benutzeraccounts sind die Mitgliedfirmen der AVIA Vereinigung zuständig.
3 Nutzungsberechtigung
[a] ILIAS steht ausschliesslich folgenden Personen (Nutzenden) mit gültigem Benutzeraccount zur Verfügung:
- Mitarbeitende der AVIA Mitgliedfirmen
- Personen, die in einem vorübergehend oder permanent geregelten Auftragsverhältnis mit der AVIA Vereinigung Schweiz oder einer ihrer Mitgliedfirmen stehen
[b] Mit der Bestätigung dieser Nutzungsvereinbarung verpflichten sich registrierte Benutzer dazu, dass die von ihnen erfassten Inhalte vollständig, korrekt und aktuell sind.
4 Nutzungsumfang
[a] ILIAS ist zum Zweck des Informationsaustauschs, der Kommunikation und Zusammenarbeit innerhalb oder zwischen den Mitgliedfirmen der AVIA Vereinigung Schweiz bestimmt.
[b] Die Inhalte stehen in direktem Zusammenhang mit den Zielen und Aktivitäten der AVIA Vereinigung Schweiz und ihrer Mitgliedfirmen.
[c] Die AVIA-Vereinigung behält sich vor, Inhalte, die klar über den oben beschriebenen Nutzungsumfang hinausgehen, zu entfernen.
5 Upload
[a] Zugelassen sind ausschliessliche Inhalte, die direkt im Zusammenhang mit dem Nutzungsumfang gemäss 4[a] und [b] stehen.
[b] Nutzende dürfen Materialien auf ILIAS hochladen, sofern sie nicht gegen Nutzungsvorschriften, weitere Bestimmungen der geltenden Rechtsordnung und Rechte Dritter verstossen.
[c] Sie wahren die Rechte von abgebildeten oder anderweitig in ihren Rechten betroffenen Personen und verfügen über die erforderlichen Einwilligungen, die auch die entsprechende Nutzung mitumfassen.
[d] Nutzende dürfen urheberrechtlich geschützte Werke Dritter nur im, von der Urheberin oder vom Urheber freigegebenen oder gesetzlich zulässigen Umfang und lediglich zum erlaubten Zweck auf ILIAS laden.
6 Download
Die Verwendung sämtlicher Inhalte auf ILIAS beschränken sich auf den Einsatz ...
- gemäss Nutzungsumfang 4[a] und [b]
- mit direktem Zusammenhang zu den Aktivitäten der AVIA Vereinigung Schweiz und deren Mitgliedfirmen
- gemäss Regelungen in Arbeits- bzw. Auftragsverhältnissen zwischen Nutzenden und der AVIA Vereinigung Schweiz oder deren Mitgliedfirmen
7 Einschränkung und Ende der Nutzungsberechtigung
[a] Mitarbeitende von Mitgliedfirmen der AVIA Vereinigung Schweiz: Mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erlischt die Nutzungsberechtigung.
[b] Andere Nutzende: Für andere Nutzende erlischt die Zugangsberechtigung mit der Beendigung der Zusammenarbeit mit der AVIA-Vereinigung oder einer ihrer Mitgliedfirmen.
8 Haftungsausschluss
[a] Die AVIA Vereinigung Schweiz trägt keine Verantwortung für die von Nutzenden in Diskussionsforen, Uploads, E-Mails oder in anderen ILIAS-Diensten veröffentlichten Inhalte oder für die Links zu Webseiten Dritter und deren Inhalte.
[b] Die AVIA Vereinigung Schweiz haftet nicht für Schäden oder Folgeschäden materieller oder immaterieller Art, die aufgrund der Benutzung von ILIAS, eines Nutzungsausfalls, Datenverlusts oder Fehlmanipulationen von Nutzenden entstehen.
9 Inkrafttreten
Zürich, Februar 2016
AVIA Vereinigung Schweiz